Nahwärmenetz Beratungsförderung für Gemeinden

Tirol verfolgt das Ziel, in Übereinstimmung mit den Energie- und Klimazielen der EU sowie des Bundes bis 2050 energieautonom zu werden und seinen gesamten Energiebedarf im Jahressaldo bis dahin aus eigenen, erneuerbaren Ressourcen zu decken.

Förderziel:

Unterstützung von Gemeinden und Wärmenetzbetreibern bei der Entwicklung, Konzeption und beim Ausbau von leitungsgebundenen Wärmenetzen zur Wärmebereitstellung von Gebäuden auf Basis Erneuerbarer Energieträger.

Wie läuft die Förderung ab?

Unterstützt werden Tiroler Gemeinden und Wärmenetzbetreiber/innen durch eine Wärmenetz-Beratung. Die Beratung erfolgt durch unabhängige Expert/innen. Die Förderung ist zweistufig angelegt

Förderstufe 1 – Beratungsgespräch (Erstberatungsgespräch)

Durchführung eines individuellen Beratungsgesprächs mit einem unabhängigen Experten.

Der Beratungsgegenstand umfasst jeweils eine Region mit rund 50 Gebäuden, die vorab vom / von der Fördernehmer/in zu benennen ist. Es werden mögliche nutzbare Erneuerbare Energieressourcen der Umgebung hinsichtlich einer möglichen Umstellung der Wärmebedarfsdeckung auf Erneuerbare Energieressourcen und die technische Umsetzbarkeit analysiert. Möglichkeiten der Förderung zur Errichtung von Wärmenetzen werden diskutiert.

Beraten werden FörderwerberInnen, welche einen formlosen Antrag per E-Mail bei der zuständigen Förderstelle des Landes, der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht, einreichen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.

Stellen Sie Ihren Förderantrag an: wasser.forst.energierecht@tirol.gv.at

Förderstufe 2 – Detailbetrachtung und Beratungsbericht

Voraussetzung für die Förderung der Detailbetrachtung und des Beratungsberichts ist eine erfolgreiche Teilnahme an Förderstufe 1.

Fördernehmer/innen der Förderstufe 1, bei deren Region ein entsprechendes Potenzial zur Errichtung / zum Ausbau eines Wärmenetzes auf Basis Erneuerbarer erkannt wurde, erhalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten eine Förderzusage für eine Detailbetrachtung der Region sowie für die Erstellung eines Beratungsberichts.

Der Beratungsbericht enthält ein Grobkonzept mit Darstellung der aktuellen Wärmebedarfsdeckung auf Basis eines verdichteten, aktualisierten und plausibilisierten Datensatzes der Gebäude der Region (u.a. – sofern vorhanden – Gasanschlussdaten und eingesetzte Energieträger, energetischer Gebäudezustand) sowie eines oder mehrerer grobkonzipierter Wärmenetz-Optionen auf Basis Erneuerbarer Energieträger inklusive Abschätzung von Leitungslängen sowie möglicher einzusetzender Energieträger.

Hintergrund

Seit kurzem bietet das Land Tirol den Gemeinden eine neue Förderung an mit dem Ziel, den Aus- und Zubau von Wärmenetzversorgungen zu unterstützen und so zum Ausstieg aus Öl und Gas in den Gemeinden beizutragen.

Seit Jahren unterstützt das Land seinen „Zielpfad 2050“ mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderprogrammen, die einerseits der Grundlagenforschung dienen, andererseits aber auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen wie den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen – Photovoltaik, Wasserkraft, Wärmepumpen etc. – umfassen. Nun ist ein neues Förderprogramm speziell für die Gemeinden hinzugekommen.

Der Ausstieg aus Öl und Gas in der Raumwärme wurde bereits von der Bundesregierung beschlossen. Das Energie-Ziel-Szenario Tirol 2050 zeigt, dass gerade im Gebäudebereich bei dichterer Besiedlung die weitere Verdichtung bestehender Wärmenetze bzw. auch die Neuerrichtung von Nah- und Fernwärmenetzen notwendig ist. Zukünftig sollen daraus mehr als 20% der Gebäudewärme gedeckt werden.

Der Förderablauf im Detail:

Förderstufe 1:

  • Antragstellung bei der Förderstelle
  • Prüfung des Antrags durch die Förderstelle
  • Förderzusage der Förderstelle an Antragsteller/in und diesbezügliche Information an die Abwicklungsstelle
  • Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung für die Beratung durch die Abwicklungsstelle
  • Durchführung der Beratung durch die Abwicklungsstelle
  • Förderempfehlung durch Abwicklungsstelle
  • Förderentscheid durch Förderstelle für die zweite Stufe (Ende der Förderstufe 1)

Förderstufe 2:

  • Versand Fördergutschein durch die Förderstelle für die Förderstufe 2
  • Überweisung des Selbstkostenanteils durch den/die Fördernehmer/in innerhalb von drei Monaten auf das Konto der Abwicklungsstelle ab Zustellung des Fördergutscheins
  • Durchführung einer Datenverdichtung und -plausibilisierung zur aktuellen Wärmebedarfsdeckung der Re­gion (Datenanfrage durch die Abwicklungsstelle; Übermittlung von Daten durch die Gemeinde an die Ab­wicklungsstelle; ggfs. Besprechungstermin / Vor-Ort-Begehung)
  • Ausarbeitung eines oder mehrerer grobkonzipierter Wärmenetz-Optionen auf Basis Erneuerbarer Ener­gieträger
  • Besprechung der ausgearbeiteten Option/en
  • Übermittlung des Beratungsberichtes an den/die Fördernehmer/in sowie einer Kopie an die Förderstelle, Rechnungslegung (Ende der 2. Förderstufe)

Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht Heiliggeiststraße 7
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0)512 – 508 2470
Fax: +43 (0)512 – 508 742475
E-Mail: wasser.forst.energierecht@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/wasser

Abwicklungsstelle

Wasser Tirol - Ressourcenmanagement-GmbH
Leopoldstraße 3
A 6020 Innsbruck
Telefon +43 (0)512 – 209100
E-Mail: office@wassertirol.at
www.ressourcenmanagement.tirol

 

Weitere Informationen & Kontakt

Felix Thalheim, M.Sc.
Hydrogeologie, Energie
T +43 512 209100
M +43 699 1209 1032
felix.thalheim@energieagentur.tirol